Am 27. Januar 2018 fand in Ludwigsburg das alljährliche Trainermeeting des Karateverbandes Baden-Württemberg KVBW statt.
Hier finden sich die Trainerinnen und Trainer unseres Bundeslandes zusammen, um sich auszutauschen und fortzubilden.
Auch unsere beiden Trainer Patrick und Steffi folgten wie jedes Jahr dem Ruf des Verbandes, um wieder neue Eindrücke für’s eigene Training zu sammeln.
Von insgesamt 12 angebotenen Einheiten können sich die Teilnehmer für maximal drei Einheiten entscheiden, an welchen sie teilnehmen möchten.
Dieses Jahr nahmen Patrick und Steffi bereits zum zweiten Mal an der Einheit für Karate-Prüfer teil. Dieser ist Voraussetzung zum Erlangen einer Prüferlizenz.
Im anschließenden Gespräch mit dem Prüferreferenten des KVBW erhielt Patrick die B-Prüfer-Lizenz im Karate!
Damit ist er fortan berechtigt, Karate-Prüfungen bis einschließlich dem 1. Kyu, also der letzten Prüfung vor dem Schwarzen Gürtel, abzunehmen. Das gibt unseren Mitgliedern zusätzliche Sicherheit beim Erlernen dieser vielfältigen und wundervollen Kampfkunst und mildert das Lampenfieber bei den Gürtelprüfungen enorm. Für Prüflinge wird es immer als sehr angenehm empfunden, wenn sie im heimatlichen Verein, in gewohnter Umgebung und mit bekannten Trainingspartnern ihre Prüfungen ablegen können. Es ist ein Privileg, das nicht in jedem Verein selbstverständlich ist. Denn die Vergabe der Prüfer-Lizenzen ist an einige Bedingungen geknüpft: Nicht nur der Prüfer selbst muss einige Anforderungen erfüllen, sondern auch der Verein, in welchem der Prüfer tätig ist, muss eine gewisse Anzahl an aktiven Mitgliedern vorweisen (weitere Informationen siehe unten).
Herzlichen Glückwunsch an Patrick!
Wir freuen uns schon auf die erste Prüfung in der Oberstufe!
Der Deutsche Karate-Verband e.V. hat ein bundesweit geltendes Prüfungswesen erstellt, an welchem sich alle Mitgliedsvereine orientieren. Darin wird geregelt wer Prüfungen abnehmen darf, wer wann geprüft werden darf und wie die Prüfungen stattfinden sollen.
Es gibt Prüferlizenzen in drei verschiedenen Stufen: A, B und C.
Zur Erteilung einer C-Prüfer-Lizenz muss der Karateka mindestens 18 Jahre alt sein und den 1. Dan besitzen. Außerdem muss er zuvor bei mindestens zwei Prüfungen als Beisitzer tätig gewesen sein, um als neutraler Beobachter bei anderen Prüfern Erfahrung gesammelt zu haben. Als C-Prüfer darf er dann bis einschließlich zum 4. Kyu, also bis zum 2. blauen Gürtel (bzw. violetten Gürtel) prüfen.
Um B-Prüfer zu werden, muss ein Karateka mindestens den 2. Dan besitzen und bei zwei Prüfungen der Oberstufe als Beisitzer tätig gewesen sein. Mit dieser Lizenz darf er bis einschließlich 1. Kyu, dem dritten braunen Gürtel oder der letzten Prüfung vorm Schwarzgurt, prüfen.
C- und B-Prüferlizenzen werden aber nicht einfach nur nach diesen Kriterien erteilt. Es kommt darauf an, wie viele Prüfer es im Heimatverein des Karateka bereits gibt. Hat ein Verein mindestens 30 Mitglieder, darf es im Verein einen Prüfer geben. Ab 50 Mitgliedern darf dann eine zweite Prüferlizenz erteilt werden.
Eine A-Prüfer-Lizenz berechtigt zur Abnahme von Dan-Prüfungen. Die Lizenz wird durch den Bund vergeben und wird nur nach Bedarf (zahlenmäßiges Verhältnis von Prüfern zu Prüflingen) erteilt. Der Karateka muss hierfür dann mindestens den 5. Dan im Shotokan-Karate (in anderen Stilrichtungen mindestens den 4. Dan) besitzen.
Jede Prüferlizenz muss spätestens alle zwei Jahre durch die Teilnahme an entsprechenden Prüferlehrgängen aufgefrischt werden.
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