Unser noch sehr junger Verein wächst stetig und wird ständig um neue Mitglieder reicher. Die Gruppen füllen sich und alle haben mächtig Spaß, am Training teilzunehmen und sich auch immer wieder mit Wünschen und Anregungen mit einzubringen und das Training zu gestalten.
Am 01. Oktober 2018 haben wir in der Abteilung Karate offiziell die 50-Mitglieder-Marke erreicht! Weil wir nun so viele sind, konnten unsere Vorstände eine weitere Prüferlizenz beim Karateverband Baden-Württemberg e.V. beantragen. Unsere Trainerin für Kinderkarate und 2. Vorstand Steffi ist nun ab dem 01.01.2019 im Besitz der B-Prüfer-Lizenz und darf Prüfungen bis zum 1. Kyu, der letzten Stufe vor dem schwarzen Gürtel, abnehmen.
Herzlichen Glückwunsch an Steffi!
Wir freuen uns schon auf die erste Prüfung mit dir!
Der Deutsche Karate-Verband e.V. hat ein bundesweit geltendes Prüfungswesen erstellt, an welchem sich alle Mitgliedsvereine orientieren. Darin wird geregelt wer Prüfungen abnehmen darf, wer wann geprüft werden darf und wie die Prüfungen stattfinden sollen.
Es gibt Prüferlizenzen in drei verschiedenen Stufen: A, B und C.
Zur Erteilung einer C-Prüfer-Lizenz muss der Karateka mindestens 18 Jahre alt sein und den 1. Dan besitzen. Außerdem muss er zuvor bei mindestens zwei Prüfungen als Beisitzer tätig gewesen sein, um als neutraler Beobachter bei anderen Prüfern Erfahrung gesammelt zu haben. Als C-Prüfer darf er dann bis einschließlich zum 4. Kyu, also bis zum 2. blauen Gürtel (bzw. violetten Gürtel) prüfen.
Um B-Prüfer zu werden, muss ein Karateka mindestens den 2. Dan besitzen und bei zwei Prüfungen der Oberstufe als Beisitzer tätig gewesen sein. Mit dieser Lizenz darf er bis einschließlich 1. Kyu, dem dritten braunen Gürtel oder der letzten Prüfung vorm Schwarzgurt, prüfen.
C- und B-Prüferlizenzen werden aber nicht einfach nur nach diesen Kriterien erteilt. Es kommt darauf an, wie viele Prüfer es im Heimatverein des Karateka bereits gibt. Hat ein Verein mindestens 30 Mitglieder, darf es im Verein einen Prüfer geben. Ab 50 Mitgliedern darf dann eine zweite Prüferlizenz erteilt werden.
Eine A-Prüfer-Lizenz berechtigt zur Abnahme von Dan-Prüfungen. Die Lizenz wird durch den Bund vergeben und wird nur nach Bedarf (zahlenmäßiges Verhältnis von Prüfern zu Prüflingen) erteilt. Der Karateka muss hierfür dann mindestens den 5. Dan im Shotokan-Karate (in anderen Stilrichtungen mindestens den 4. Dan) besitzen.
Jede Prüferlizenz muss spätestens alle zwei Jahre durch die Teilnahme an entsprechenden Prüferlehrgängen aufgefrischt werden.
So erreichst du uns:
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